TL;DR: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt die Feuerstättenschau durch und erlässt danach den Feuerstättenbescheid. Darin stehen die fälligen Kehr- und Überprüfungsarbeiten. Eure WEG koordiniert Zugang, Beauftragung und Nachweise. Die Wartung der Heizung ist ein eigener Vorgang.
Vorlage zum Download:Fristenplan Feuerstättenschau (PDF)
- 1Schau einordnen
Der Bezirksschornsteinfeger kündigt die Feuerstättenschau an und prüft die relevanten Anlagen.
- 2Bescheid lesen
Arbeiten, Anzahl und Fristfenster pro Anlage in eine gemeinsame Liste übertragen.
- 3Arbeit vergeben
Für frei wählbare Kehr- und Überprüfungsarbeiten einen berechtigten Betrieb beauftragen.
- 4Nachweis sichern
Formblatt und Bescheinigung fristgerecht übermitteln und den Eingang prüfen.
- 5Kosten prüfen
Rechnung der richtigen Anlage und Leistung zuordnen.
Ein Bescheid für das Haus, mehrere Termine für die Eigentümer
In eurer WEG mit vier Einheiten hängt eine zentrale Gasheizung im Keller. Zwei Wohnungen haben außerdem eigene Kaminöfen. Ein Brief des Bezirksschornsteinfegers nennt die Feuerstättenschau. Kurz darauf findet die Vorsitzende ein Wartungsprotokoll der Heizungsfirma und fragt sich: Ist damit alles erledigt?
Wichtig: Aus dem Wartungsprotokoll allein lässt sich das nicht ableiten. Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich geregelte Besichtigung. Der Feuerstättenbescheid benennt anschließend konkrete Schornsteinfegerarbeiten und deren Fristen.
Eine selbstverwaltete WEG mit 2-9 Einheiten kann das ohne kompliziertes System erledigen. Eine Person führt die Liste, eine zweite kennt den Ablageort und übernimmt bei Urlaub oder Eigentümerwechsel. Beides sollte für alle Beteiligten nachvollziehbar sein.
Was die Feuerstättenschau tatsächlich ist
§ 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verpflichtet den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, die betroffenen Anlagen seines Bezirks 2-mal während seiner Bestellungszeit zu besichtigen. Dabei prüft er ihre Betriebs- und Brandsicherheit. Das Gesetz bezeichnet diese Besichtigung als Feuerstättenschau. Sie kann eine zentrale Heizung, Abgasanlagen und weitere Feuerstätten im Gebäude betreffen. Welche Anlagen beim konkreten Termin erfasst werden, klärt ihr am besten anhand der Ankündigung und des bisherigen Bescheids.
Die Feuerstättenschau ist eine hoheitliche Aufgabe. Für sie könnt ihr nicht einfach den Anbieter mit dem günstigsten Angebot auswählen. Der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger kommt für seinen Bezirk. Das unterscheidet sie von vielen späteren Kehr- und Überprüfungsarbeiten, für die ihr einen berechtigten Betrieb wählen könnt.
Die ersten beiden Zahlen sind kein Terminplan für jede Einzelarbeit. Kehren und Messen können häufiger anfallen. Maßgeblich sind die Fristfenster im Feuerstättenbescheid. Die 14-Tage-Regel aus § 4 SchfHwG hat außerdem eine zweite Grenze: Die Unterlagen müssen dem Bezirksschornsteinfeger spätestens 14 Tage nach Ablauf der jeweiligen Bescheidfrist zugehen. Wer eine Arbeit erst am letzten Tag erledigen lässt, sollte den Nachweis daher sofort senden.
Eine Wartung durch den Heizungsfachbetrieb kann für den technischen Zustand wichtig sein. Sie ersetzt die Schau und den Bescheid aber nicht automatisch. Umgekehrt bedeutet eine durchgeführte Schau nicht, dass sämtliche Wartungsarbeiten an der Heizung erledigt sind. Fragt im Zweifel beide Betriebe, welche Position sie tatsächlich durchgeführt haben.
Was im Feuerstättenbescheid steht
Der Feuerstättenbescheid ist für die Organisation der WEG das entscheidende Dokument. Nach § 14a SchfHwG muss er die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten, ihre Anzahl im Kalenderjahr sowie den Beginn und das Ende der Durchführungsfristen nennen. Der Bescheid ist schriftlich oder elektronisch möglich. Hebt die vollständige Fassung samt Datum auf, nicht nur ein Foto der ersten Seite.
| Frage am Bescheid | Was ihr eintragt |
|---|---|
| Welche Anlage? | Lage und Bezeichnung aus dem Bescheid, etwa Heizraum oder Wohnung |
| Welche Arbeit? | Bezeichnung der Kehr- oder Überprüfungsarbeit ohne eigene Umdeutung |
| Wann? | Fristbeginn, Fristende und interner Erinnerungstermin |
| Wer? | Zuständige Person, beauftragter Betrieb und Vertretung |
| Welcher Beleg? | Formblatt, Bescheinigung und Datum der Übermittlung |
Lest ihn Anlage für Anlage. Eine zentrale Heizung und einzelne Öfen in Wohnungen können unterschiedliche Arbeiten und Zeitfenster haben. Ergänzt zu jeder Position, wer zuständig ist, wer Zugang verschafft und wo der Nachweis liegt. Übertragt die Frist wortgetreu aus eurem Bescheid. Mustertermine aus Ratgebern sind dafür ungeeignet.
Praxisbeispiel: Für den Kellerkessel nennt der Bescheid ein Fristfenster im Herbst. Die zuständige Eigentümerin bittet im Sommer um einen Termin, informiert die Person mit dem Heizraumschlüssel und legt nach der Arbeit das unterschriebene Formblatt ab. Für den Kaminofen in Wohnung drei führt sie eine eigene Zeile, statt beide Anlagen unter „Schornsteinfeger erledigt“ abzuhaken.
Ein neuer Feuerstättenbescheid kann auch nach einer Änderung an einer Anlage nötig werden. § 14a SchfHwG regelt, wann Bescheide anzupassen sind. Meldet daher einen neuen Ofen, einen Heizungstausch oder eine Stilllegung unverzüglich beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger und prüft, ob sich eure Terminliste ändert. Bewahrt den alten Bescheid zur Nachvollziehbarkeit auf, arbeitet aber mit der aktuellen Fassung.
Welche Arbeiten könnt ihr frei vergeben?
Die Übersicht verhindert einen häufigen Denkfehler: Alle Rechnungen stammen vielleicht von einem Schornsteinfegerbetrieb, rechtlich sind es dennoch unterschiedliche Leistungen.
| Vorgang | Wer führt ihn aus? | Woran ihr ihn erkennt |
|---|---|---|
| Feuerstättenschau | Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger | Besichtigung zur Betriebs- und Brandsicherheit |
| Feuerstättenbescheid | Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger | Verbindliche Liste der Arbeiten und Fristfenster |
| Wiederkehrendes Kehren oder Überprüfen | Berechtigter Schornsteinfegerbetrieb nach Wahl | Konkrete Position aus dem Bescheid samt Nachweis |
| Wartung der Heizung | Heizungsfachbetrieb | Technischer Wartungsauftrag und Wartungsprotokoll |
Die Stadt München erklärt die Trennung von hoheitlichen und frei wählbaren Arbeiten. Für eure Beauftragung zählt trotzdem die genaue Position im Bescheid. Schickt dem angefragten Betrieb die relevanten Arbeiten mit Fristfenster. Lasst euch bestätigen, welche davon er übernimmt und welche Unterlagen ihr anschließend bekommt.
Ein Pauschalangebot „Schornsteinfeger komplett“ klingt bequem, kann aber unklare Lücken lassen. Fragt nach den einzelnen Positionen und danach, ob ein Besuch mehrere Arbeiten aus dem Bescheid abdeckt. Ein berechtigter Betrieb kann die frei wählbaren Arbeiten durchführen. Die hoheitliche Schau bleibt beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger.
Achtung: Ein Heizungswartungsvertrag, eine bezahlte Rechnung oder ein mündliches „passt schon“ belegen die fristgerechte Ausführung der vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeit nicht zuverlässig. Ordnet jeder Bescheidposition den passenden Nachweis zu.
Vom Termin zum gesicherten Nachweis
Sobald ein frei gewählter Betrieb die vorgeschriebene Arbeit ausgeführt hat, beginnt ein zweiter Arbeitsschritt. § 4 SchfHwG verlangt vom Eigentümer den Nachweis gegenüber dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Der ausführende Schornsteinfeger muss das Formblatt und die Bescheinigungen vollständig ausfüllen und übergeben oder im Auftrag des Eigentümers übermitteln. Die Eigentümerpflicht zum Nachweis bleibt bestehen.
In der Praxis lasst ihr euch deshalb nicht nur „alles erledigt“ zurückmelden. Prüft, ob die Dokumente die richtige Anlage und Arbeit nennen. Haltet fest, wann sie abgesandt wurden und ob sie angekommen sind. Wenn der Betrieb die Übermittlung übernimmt, fragt nach einer Bestätigung. Ein gemeinsamer Ablageort macht die Prüfung bei der nächsten Schau leichter.
Eine Aufgabe mit Fälligkeit kann die Schritte sichtbar halten. Tragt den Namen einer verantwortlichen Person ein. „Die Eigentümer kümmern sich“ ist als Zuständigkeit zu ungenau, wenn ein Fristende näher rückt.
- Aktuellen Feuerstättenbescheid und betroffene Anlagen prüfen.
- Zugang zu Heizraum, Dachboden und gegebenenfalls Wohnungen abstimmen.
- Kontaktperson und Vertretung für den Termintag nennen.
- Geplante Arbeiten mit dem Betrieb abgleichen.
- Nachweise und Rechnungen am selben Ort ablegen.
§ 4 SchfHwG nennt zwei Nachweisfristen. Das Formblatt ist spätestens 14 Tage nach Ausführung abzusenden. Es muss außerdem spätestens 14 Tage nach Ende der im Bescheid genannten Frist eingehen. Je näher die Durchführung am Fristende liegt, desto wichtiger ist die sofortige Übermittlung. Wenn ein digitaler Zugang des Bezirks geöffnet ist, kann er genutzt werden. Bewahrt die Versand- oder Eingangsbestätigung auf.
Zugang in einem Haus mit mehreren Wohnungen
- Der Heizraum ist oft leicht erreichbar. Bei einem Kaminofen in einer Wohnung sieht es anders aus. Informiert betroffene Personen frühzeitig über Anlass, Zeitfenster und den konkreten Zugang. Das gilt auch, wenn Eigentümer nicht selbst dort wohnen. Eine direkte Nachricht an Eigentümer und gegebenenfalls Bewohner ist praktischer als ein Aushang, den jemand möglicherweise nicht liest.
- Legt fest, wer den Termin begleitet und wie kurzfristige Änderungen gemeldet werden. Bei mehreren Feuerstätten kann ein gemeinsames Zeitfenster Wege sparen. Ob sich Prüfungen tatsächlich kombinieren lassen, bestätigt der zuständige Betrieb. Der Termin muss zur vorgesehenen Arbeit passen; ein gemeinsamer Besuch darf nicht dazu führen, dass eine Frist übersehen wird.
- Wenn eine Person keinen Zugang ermöglichen kann, sucht rechtzeitig einen Ersatztermin innerhalb des Fristfensters. Wartet nicht bis zum letzten Tag. Kommt eine Ankündigung überraschend oder passt sie nicht zu eurem Bescheid, fragt beim Bezirksbüro nach, statt den Termin ungesehen zu streichen.
Kosten der Schau und Kosten der Arbeiten trennen
Für hoheitliche Tätigkeiten gelten Gebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung. Die KÜO rechnet mit Arbeitswerten und enthält ein Gebührenverzeichnis. Der Betrag hängt unter anderem vom Gebäude, den Anlagen und der Leistung ab. Für frei wählbare Kehr- und Überprüfungsarbeiten handelt ihr den Preis mit dem berechtigten Betrieb aus. Heizungswartung hat wiederum ihren eigenen Auftrag.
Die Suche liefert oft eine einzige Eurospanne für „den Schornsteinfeger“. Für eine kleine WEG ist sie wenig aussagekräftig, weil sie Hausgröße, Zahl der Feuerstätten, Bescheid und Zusatzleistungen vermischt. Verlangt eine Rechnung, die Leistung und Anlage erkennen lässt. Vergleicht sie dann mit dem Bescheid und dem Auftrag.
| Rechnungsposition | Erste Prüffrage |
|---|---|
| Feuerstättenschau oder Bescheid | Ist es eine hoheitliche Gebühr für dieses Gebäude oder diese Anlage? |
| Kehren, Überprüfen, Messen | Welche Bescheidposition und welcher Leistungsnachweis gehören dazu? |
| Heizungswartung | War sie beauftragt und von den Schornsteinfegerarbeiten getrennt? |
| Zusatzleistung | Wurde sie erklärt und von der WEG beauftragt? |
Bei der Kostenverteilung in der WEG zählt zunächst, wessen Anlage betroffen ist und welche Kostenregel für sie gilt. Die Rechnung für eine zentrale Gemeinschaftsheizung kann Gemeinschaftskosten betreffen. Ein Ofen in einer einzelnen Wohnung verlangt eine gesonderte Prüfung. Die bloße Anwesenheit im selben Gebäude macht nicht jede Position zur Gemeinschaftsausgabe. Schaut in Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und wirksame Beschlüsse, bevor ihr verteilt. § 16 WEG ist der gesetzliche Ausgangspunkt für Kosten der Gemeinschaft.
Rechenbeispiel: Angenommen, eine klar der Gemeinschaft zugeordnete Leistung kostet 240 EUR inklusive Umsatzsteuer. Wenn die gültige Kostenregel vier gleiche Anteile vorsieht, ergeben sich 60 EUR pro Einheit. Steht im selben Beleg zusätzlich eine private Ofenleistung, müsst ihr diese Position zuerst trennen. Die Rechnung veranschaulicht nur die Methode, keinen üblichen Marktpreis und keinen automatisch geltenden Verteilungsschlüssel.
Der Hausgeld-Überblick erklärt, wie gemeinschaftliche Kosten im Wirtschaftsplan und in der Abrechnung auftauchen. Vermietende Eigentümer klären eine mögliche Umlage auf Mieter separat. § 2 Nr. 12 der Betriebskostenverordnung nennt die Schornsteinreinigung als Betriebskostenart. Daraus folgt keine pauschale Umlage jeder Rechnung: Mietvertrag, Leistungsart und konkrete Abrechnung müssen zusammenpassen.
Änderungen und Mängel ohne Fristenchaos bearbeiten
Nach einem Heizungstausch, einer neuen Feuerstätte oder einer Stilllegung kann die alte Liste überholt sein. Eigentümerpflichten und Informationswege stehen in § 1 SchfHwG. Nach § 1 Abs. 2 SchfHwG teilt ihr Änderungen unverzüglich schriftlich oder elektronisch dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger mit. Fragt dabei, welche Arbeiten künftig gelten. Für die WEG ist wichtig, dass auch neue Eigentümer den aktuellen Bescheid und die Kontaktadresse bekommen. Ein neuer Eigentümer muss den Eigentumsübergang dort ebenfalls unverzüglich melden.
Stellt der Bezirksschornsteinfeger bei der Schau einen Mangel fest, teilt er ihn nach § 14 Abs. 3 SchfHwG schriftlich oder elektronisch mit. Bei Gefahr im Verzug sieht § 14 Abs. 2 sogar vorläufige Sicherungsmaßnahmen vor. Ein Mangelhinweis gehört daher nicht in den Stapel „später“. Erfasst, welche Anlage betroffen ist, wer die Behebung organisiert und welcher Nachweis verlangt wird. Den technischen Umfang sollte ein geeigneter Fachbetrieb beurteilen.
Für einen akuten Ausfall der Zentralheizung braucht ihr einen anderen Ablauf als für die routinemäßige Schau. Der Artikel zum Heizungsausfall und Notdienst beschreibt die ersten Schritte. Verknüpft die Unterlagen anschließend, falls die Reparatur den Bescheid oder die Schornsteinfegerarbeiten verändert.
Ein einfacher Ordner mit aktuellem Bescheid, alten Fassungen, Formblättern, Mangelmitteilungen und Rechnungen reicht oft aus. Entscheidend ist, dass die Unterlagen gemeinsam auffindbar sind und eine neue zuständige Person den offenen Stand binnen Minuten versteht. Die Dokumentenablage kann dafür einen festen Platz schaffen.
Fazit: Der Bescheid wird zur Aufgabenliste
Die Feuerstättenschau prüft die Betriebs- und Brandsicherheit, der Feuerstättenbescheid nennt Arbeiten und Fristen. Eure WEG macht daraus eine Liste mit Zuständigkeit, Zugang und Nachweis. Trennt bei Beauftragung und Rechnung die hoheitlichen Gebühren, frei wählbaren Schornsteinfegerarbeiten und die Heizungswartung. So lässt sich auch nach einem Eigentümerwechsel erkennen, was erledigt ist und was noch fehlt. Hinweis: Der Artikel ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung. Bei unklarer Anlage, umstrittener Kostenverteilung oder technischen Mängeln helfen Bescheid, Gemeinschaftsunterlagen und die jeweils zuständige Fachperson weiter.
Häufige Fragen
Wie oft findet die Feuerstättenschau statt?
Nach § 14 Abs. 1 SchfHwG darf eine Feuerstättenschau frühestens drei Jahre nach der vorherigen stattfinden und soll spätestens nach fünf Jahren erfolgen. Die gesetzliche Aufgabe liegt beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Verwechselt diesen Abstand nicht mit den Intervallen der Kehr- und Überprüfungsarbeiten im Feuerstättenbescheid. Diese können innerhalb desselben Zeitraums mehrfach fällig sein. Für eure Planung zählen Ankündigung und aktueller Bescheid.
Können wir den Schornsteinfeger selbst wählen?
Für die hoheitliche Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid ist der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger verantwortlich. Viele wiederkehrende Kehr- und Überprüfungsarbeiten könnt ihr einem berechtigten Schornsteinfegerbetrieb eurer Wahl geben. Lasst euch vorher bestätigen, welche Positionen des Bescheids er erledigt und wie ihr die Bescheinigungen erhaltet. Die Heizungswartung beauftragt ihr gesondert.
Was steht im Feuerstättenbescheid?
Er nennt die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten, ihre Anzahl im Kalenderjahr und die jeweiligen Fristfenster. Übertragt diese Angaben unverändert in eure Terminliste. Ergänzt Zuständigkeit, Zugang und Ablageort der Nachweise. Bei neuen Anlagen oder geänderten Intervallen kann ein aktualisierter Bescheid nötig sein. Für die laufende Organisation nutzt ihr stets die aktuelle Fassung und bewahrt frühere Fassungen zur Nachvollziehbarkeit auf.
Wer trägt die Kosten in der WEG?
Das hängt von Anlage, Leistung und wirksamer Kostenregel ab. Eine zentrale Gemeinschaftsheizung und ein privater Kaminofen können verschieden zu behandeln sein. Prüft Rechnungspositionen einzeln gegen Bescheid, Eigentumszuordnung und Gemeinschaftsunterlagen. Erst dann verteilt ihr Gemeinschaftskosten nach dem passenden Schlüssel. Für vermietete Wohnungen ist eine mögliche Mieterumlage eine weitere, getrennte Frage.
Ersetzt die Heizungswartung die Feuerstättenschau?
Nein, eine technische Wartung durch den Heizungsfachbetrieb ist nicht automatisch die hoheitliche Feuerstättenschau. Auch die im Feuerstättenbescheid genannten Kehr- und Überprüfungsarbeiten brauchen ihre passenden Nachweise. Lest daher die Positionen im Bescheid und im Wartungsprotokoll nebeneinander. Wenn Bezeichnungen ähnlich klingen, fragt bei den beteiligten Fachbetrieben nach, bevor ihr einen Termin als erledigt markiert.
Was passiert, wenn ein Nachweis fehlt oder eine Frist abläuft?
Prüft zuerst, ob die Arbeit bereits durchgeführt wurde und nur das Formblatt fehlt. Fordert die Unterlagen dann beim ausführenden Betrieb an und setzt euch umgehend mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger in Verbindung. Ist die Arbeit noch offen, klärt den nächsten möglichen Termin und die weitere Vorgehensweise direkt mit ihm. Die Nachweisfristen nach § 4 SchfHwG laufen unabhängig davon, ob die WEG intern eine Erinnerung gesetzt hat.
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André Köbel
Gründer & Geschäftsführer
Entwickler und WEG-Eigentümer mit 3 Einheiten. Hat WEGly aus eigener Frustration mit der Verwaltung entwickelt.


