TL;DR: Hausgeld ist der regelmäßig beschlossene Vorschuss der Eigentümer an die WEG. Es deckt geplante Gemeinschaftskosten und Beiträge zur Erhaltungsrücklage. Die Höhe ergibt sich aus Wirtschaftsplan und Verteilungsschlüsseln, nicht aus einer pauschalen Formel pro Quadratmeter.
- 1Plan lesen
Geplante Kosten und Rücklagenbeitrag getrennt erfassen.
- 2Schlüssel prüfen
Für jede Position den gültigen Verteilungsschlüssel suchen.
- 3Einzelbetrag berechnen
Jahresanteil und beschlossene Fälligkeit anwenden.
- 4Abrechnung vergleichen
Tatsächliche Kosten später mit dem Plan abgleichen.
Monatlicher Vorschuss, aber wofür?
Ihr habt eine Wohnung gekauft. Nun sollt ihr jeden Monat Hausgeld zahlen. Auf den ersten Blick sieht der Betrag wie eine zweite Miete aus. Tatsächlich finanziert ihr damit euren Anteil an den gemeinsamen Aufgaben des Hauses. Eine WEG mit 2-9 Einheiten braucht Wasser, Versicherung, Strom für das Treppenhaus und Geld für Reparaturen. Manche Häuser haben zusätzlich Aufzug, Zentralheizung oder eine Gartenfirma. Andere organisieren viel selbst. Deshalb kann derselbe Wohnungsgrundriss in 2 Häusern zu sehr verschiedenen Vorschüssen führen.
Der Betrag sagt allein wenig über die Qualität der Verwaltung. Ein niedriger Vorschuss kann zu einem sparsamen Gebäude passen oder wichtige Erhaltungsarbeiten ausblenden. Ein hoher Vorschuss kann durch eine große, bewusst aufgebaute Rücklage erklärt sein. Um zu verstehen, was ihr zahlt, braucht ihr die einzelnen Planpositionen und den für eure Wohnung berechneten Anteil.
Wichtig: Hausgeld ist kein frei festgelegter Preis der Verwaltung. Die Eigentümer beschließen Vorschüsse auf Basis des Wirtschaftsplans. § 28 WEG nennt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die Rücklagen; nach dem Jahr folgt die Abrechnung über den Plan.
Welche Positionen stecken im Hausgeld?
Schaut auf euren konkreten Wirtschaftsplan. Typische Positionen sind:
| Bereich | Beispiele | Im Hausgeld? |
|---|---|---|
| Betrieb des Hauses | Wasser, Abwasser, Müll, Allgemeinstrom | Wenn die WEG diese Kosten trägt |
| Versicherung | Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | In der Regel ja |
| Dienstleistung | Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst | Wenn beauftragt und geplant |
| Verwaltung | Verwalterhonorar, Kontoführung, Porto | Wenn sie anfallen |
| Erhaltung | kleinere Reparaturen und Wartung | Je nach Planung |
| Erhaltungsrücklage | Geld für spätere größere Maßnahmen | Als beschlossener Beitrag |
| Heizung | zentrale Wärmeversorgung | Nur wenn sie über die WEG läuft |
Die Tabelle ist eine Orientierung. Entscheidend sind euer Gebäude, eure Verträge und der beschlossene Plan. Eine Wohnung mit eigener Etagenheizung hat möglicherweise keinen gemeinschaftlichen Heizkostenposten. Eine WEG ohne Aufzug zahlt keine Aufzugwartung.
Achtung: Nicht automatisch enthalten sind private Stromkosten, die Renovierung eurer Wohnung, euer Wohnungskredit und gewöhnlich die Grundsteuer für eure eigene Einheit. Diese Rechnungen können zusätzlich zum Hausgeld kommen. Prüft vor einem Kauf deshalb nicht nur den Hausgeldbetrag, sondern eure gesamten laufenden Kosten.
Wie berechnet die WEG das Hausgeld?
Der Wirtschaftsplan schätzt die Ausgaben des kommenden Kalenderjahres. Dazu kommt die geplante Zuführung zur Rücklage. Danach verteilt ihr die Kosten nach den geltenden Schlüsseln auf die Einheiten und beschließt die Vorschüsse.
Nach § 16 Abs. 2 WEG tragen Eigentümer Gemeinschaftskosten grundsätzlich entsprechend ihren Miteigentumsanteilen. Die Eigentümer können für einzelne Kosten oder Kostenarten eine andere Verteilung beschließen. Auch Vereinbarungen können Regeln enthalten. Deshalb dürft ihr nicht stillschweigend jede Rechnungsposition nach Wohnfläche teilen.
Eine kleine WEG kann die Rechnung in 4 Schritten prüfen:
- Jahreskosten sammeln: Wiederkehrende Verträge und realistische Verbrauchswerte zusammentragen.
- Rücklage festlegen: Zustand und anstehende Maßnahmen betrachten. Ein zu niedriger Beitrag verschiebt Kosten nur in die Zukunft.
- Schlüssel je Position prüfen: Teilungserklärung und gültige Beschlüsse heranziehen.
- Monatsvorschüsse beschließen: Die Jahresanteile durch 12 teilen, sofern monatliche Fälligkeit vorgesehen ist.
Wer die Belege im Jahr nachvollziehbar erfasst, muss bei der Planung weniger schätzen. Der Beitrag Kassenbuch führen beschreibt eine einfache Ordnung für Einnahmen, Ausgaben und Belege.
Die Frage „Wie hoch ist das Hausgeld pro Quadratmeter?“ führt leicht in die Irre. Der gesetzliche Ausgangspunkt ist der Miteigentumsanteil, soweit keine andere gültige Regel greift. Wohnfläche und Miteigentumsanteil können miteinander zusammenhängen, sind aber nicht derselbe Eintrag. Auch verbrauchsabhängige Kosten und besondere Kostenbeschlüsse können andere Wege haben. Lest deshalb die Schlüsselspalte des Einzelwirtschaftsplans, bevor ihr einen Betrag durch eure Wohnfläche teilt.
Rechenbeispiel: Steht bei der Versicherung im Plan ein anderer Schlüssel als bei der Verwaltung, berechnet ihr die 2 Monatsanteile getrennt. Erst danach addiert ihr sie. Ein einziger pauschaler Wohnungsschlüssel würde den beschlossenen Plan sonst falsch wiedergeben.
Rechenbeispiel ohne erfundene Hauskosten
Ihr könnt den Monatsvorschuss anhand eures echten Wirtschaftsplans nachrechnen. Nehmt eine einzelne Kostenposition, etwa die Gebäudeversicherung. Notiert deren geplanten Jahresbetrag als K. Nennt euren für diese Position geltenden Anteil A und die Summe aller entsprechenden Anteile G. Bei gleichmäßiger monatlicher Fälligkeit lautet der Rechenweg: K × A ÷ G ÷ 12. Das Ergebnis ist euer monatlicher Anteil an genau dieser Position.
Wiederholt den Schritt für Verwaltung, Wartung und jede weitere Position mit dem jeweils gültigen Schlüssel. Den beschlossenen Rücklagenbeitrag rechnet ihr separat hinzu. Erst die Summe dieser Einzelanteile ergibt den geplanten Monatsvorschuss. So könnt ihr eine echte Zahl aus euren Unterlagen prüfen, ohne einen vermeintlich typischen Preis pro Wohnung zu erfinden.
| Position aus eurem Plan | Betrag einsetzen | Schlüssel prüfen | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Gebäudeversicherung | Jahresbetrag K | Anteil A von Gesamt G | K × A ÷ G ÷ 12 |
| Verwaltung | Jahresbetrag aus Plan | gültigen Anteil einsetzen | Monatsanteil addieren |
| Erhaltungsrücklage | beschlossenen Beitrag | gültige Regel einsetzen | Monatsanteil addieren |
Was passiert bei unerwarteten Kosten? Nach dem Jahr zeigt die Abrechnung tatsächliche Einnahmen und Ausgaben. Die Eigentümer beschließen nach § 28 Abs. 2 WEG über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse. Eine geplante Zahlung ist also nicht zwangsläufig die endgültige Jahresbelastung.
Wie hoch sollte das Hausgeld sein?
Ein pauschaler Durchschnitt hilft euch wenig. Bei 2-9 Einheiten kann schon eine einzige Reparatur pro Einheit stark ins Gewicht fallen. Ein Aufzug, eine alte Heizung oder ein undichtes Dach verändern den Bedarf stärker als eine allgemeine Quadratmeterzahl.
Stellt stattdessen 5 Fragen:
- Welche Verträge und Versicherungen laufen tatsächlich?
- Wie haben sich Wasser, Energie und andere Kosten im Vorjahr entwickelt?
- Welche Reparaturen sind beschlossen oder absehbar?
- Ist die Erhaltungsrücklage für den Zustand des Hauses angemessen?
- Welche Kosten bezahlt jeder Eigentümer zusätzlich privat?
Ein sehr niedriges Hausgeld ist kein Qualitätsmerkmal. Wenn die Rücklage kaum wächst und Reparaturen nicht eingeplant sind, kann später eine Sonderumlage nötig werden. Umgekehrt braucht jede Position eine nachvollziehbare Begründung. Fragt bei großen Veränderungen nach Rechnung, Angebot oder Beschluss.
Tipp: Markiert im Wirtschaftsplan jede Position als laufenden Aufwand, Rücklagenzuführung oder einmalige Maßnahme. So seht ihr sofort, warum ein Vorschuss steigt und ob dafür ein Beleg, ein Vertrag oder ein Beschluss vorliegt.
Die Versammlung entscheidet über die Vorschüsse. Wie ihr Beschlüsse verständlich vorbereitet, zeigt der Beitrag Erste Eigentümerversammlung. Legt die Tabelle rechtzeitig vor, damit alle die Beträge prüfen können.
Hausgeld ist nicht die Nebenkostenabrechnung
Eigentümer zahlen Hausgeld an ihre WEG; bei Hausgeldrückständen braucht ihr einen eigenen Ablauf. Vermietende Eigentümer rechnen bestimmte Betriebskosten mit ihren Mietern ab. Das sind 2 verschiedene Rechtsverhältnisse. Nicht jeder Hausgeldposten darf auf Mieter umgelegt werden. Verwaltungskosten und Rücklagen bleiben grundsätzlich beim Eigentümer. Für die eigene Planung trennt ihr deshalb mindestens 3 Spalten: Anteil an Gemeinschaftskosten, Rücklagenbeitrag und private Wohnkosten. Bei Vermietung kommt eine vierte Spalte für mögliche Betriebskosten hinzu. Erst dann ist sichtbar, was euch als Eigentümer tatsächlich bleibt. Eine Hausgeldtabelle ist kein Ersatz für eine Mieterabrechnung.
Auch die Kontobewegung ist nicht die ganze Geschichte. Ein Beitrag zur Rücklage verschwindet nicht als Verbrauch. Er bleibt für künftige Erhaltungsmaßnahmen im Vermögen der Gemeinschaft. Hebt Wirtschaftsplan, Abrechnung und Vermögensbericht daher zusammen auf. Für die Ablage hilft Dokumente zentral verwalten. Hinweis: Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Streit über Schlüssel, Umlage oder Abrechnung solltet ihr die konkrete Regelung fachlich prüfen lassen.
Achtung: Der Wirtschaftsplan ist eine Vorschau. Eine beschlossene Sonderumlage, ein Nachschuss nach der Jahresabrechnung oder ein geänderter Vorschuss kann zusätzliche Zahlungen auslösen. Prüft bei einem Wohnungskauf deshalb auch ältere Abrechnungen, den Vermögensbericht und bereits gefasste Beschlüsse.
Besonders beim Kauf ist die Trennung wichtig. Fragt nicht nur nach dem aktuellen Monatsbetrag, sondern auch danach, wie er entstanden ist und ob bereits Maßnahmen beschlossen wurden. Lasst euch Wirtschaftsplan, letzte Jahresabrechnung und Vermögensbericht zeigen. Eine einzelne Zahl im Exposé erklärt weder den Zustand der Rücklage noch die künftigen Kosten eines Dachs oder einer Heizung.
Fazit
Im Hausgeld stecken die geplanten Kosten der WEG und der beschlossene Rücklagenbeitrag. Seine Höhe entsteht aus eurem Wirtschaftsplan und den Verteilungsschlüsseln. Prüft die einzelnen Positionen statt einen allgemeinen Durchschnitt zu übernehmen.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Hausgeld?
Die Wohnungseigentümer leisten die beschlossenen Vorschüsse an ihre WEG. Wer eine Wohnung vermietet, bleibt gegenüber der Gemeinschaft verantwortlich. Die Abrechnung mit dem Mieter ist ein eigener Vorgang. Die Zahlung betrifft auch Eigentümer, die selbst nicht im Haus wohnen. Eine Vermietung ändert die Mitgliedschaft in der WEG und die dort beschlossenen Zahlungspflichten nicht.
Ist die Erhaltungsrücklage im Hausgeld enthalten?
Der beschlossene Beitrag zur Erhaltungsrücklage gehört regelmäßig zum monatlichen Vorschuss. Die Rücklage dient künftigen Erhaltungsmaßnahmen. Wie hoch der Beitrag ist, entscheidet die WEG anhand ihres Plans und Gebäudes. Der Rücklagenbeitrag ist kein bereits verbrauchter Reparaturbetrag. Prüft den Stand im Vermögensbericht und stellt ihn den geplanten Maßnahmen gegenüber.
Wie berechne ich mein monatliches Hausgeld?
Nehmt euren Jahresanteil aus dem Wirtschaftsplan und teilt ihn bei monatlicher Fälligkeit durch 12. Für die Kostenverteilung prüft ihr den jeweiligen Schlüssel. Ein pauschaler Quadratmeterwert reicht nicht. Beachtet, dass verschiedene Positionen unterschiedliche Verteilungsschlüssel haben können. Für einen belastbaren Betrag braucht ihr den beschlossenen Einzelwirtschaftsplan.
Warum ist mein Hausgeld höher als das des Nachbarn?
Miteigentumsanteile oder andere gültige Verteilungsschlüssel können verschieden sein. Schaut in den Einzelwirtschaftsplan. Vergleicht anschließend die einzelnen Positionen, nicht nur die Gesamtsumme. Auch ein besonderer Kostenbeschluss kann einzelne Positionen verändern. Fragt nach der Grundlage, bevor ihr aus einem Unterschied einen Fehler in der Abrechnung ableitet.
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Christian Lang
Gründer & Geschäftsführer
Unternehmer und WEG-Eigentümer mit 4 Einheiten. Verantwortet Strategie und Geschäftsentwicklung bei WEGly.


