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Beirat in kleinen WEGs: Braucht ihr einen?

Was § 29 WEG über den Verwaltungsbeirat sagt, wann er in einer WEG mit 2 bis 9 Einheiten Sinn macht und wann nicht. Mit Checkliste für ein klares Mandat.

6 Min. LesezeitOrganisation

TL;DR: Ein Beirat ist freiwillig. Das Gesetz sieht ihn nur als Möglichkeit vor. In einer WEG mit 3 oder 4 Einheiten bringt er meist wenig, weil ohnehin alle mitreden. Ab etwa 6 Einheiten kann er Vorarbeit leisten. Entscheidend ist ein klares Mandat mit wenigen, festen Aufgaben.


Die Frage kommt immer bei der ersten Versammlung

Ihr sitzt zur Versammlung zusammen. Tagesordnungspunkt 7: "Wahl des Beirats". Jemand fragt: "Brauchen wir das überhaupt bei 4 Einheiten?" Betretenes Schweigen. Am Ende melden sich zwei Freiwillige, weil es sonst peinlich wird. Ein Jahr später weiß keiner, was die beiden eigentlich tun sollten.

Das ist der häufigste Fehler: Ein Beirat wird gewählt, weil man das eben so macht. Ohne Aufgabe ist er nur ein Titel. Schlimmer noch: Die Beiräte fühlen sich zuständig, die anderen fühlen sich entlastet, und wichtige Dinge bleiben liegen.

In kleinen WEGs ohne Verwalter kommt etwas dazu. Die Arbeit verteilt sich auf wenige Schultern. Wer die Heizung im Blick hat, ist oft auch der, der die Hausgeld-Zahlungen prüft. Warum kleine WEGs so oft ohne externen Verwalter dastehen, beschreibt Selbstverwaltung für kleine WEGs. Da stellt sich die Frage, ob ein Beirat diese Last verteilt oder nur ein weiteres Amt schafft.

Was das Gesetz zum Beirat sagt

Die Regeln stehen in § 29 WEG. Wir haben den Text auf gesetze-im-internet.de gelesen. Das Wichtigste in Kürze:

PunktInhalt nach § 29 WEG
BestellungWohnungseigentümer können per Beschluss zu Beiratsmitgliedern bestellt werden. Es ist eine Möglichkeit, keine Pflicht.
Mehrere MitgliederDann werden ein Vorsitzender und ein Stellvertreter bestimmt. Der Vorsitzende lädt den Beirat bei Bedarf ein.
AufgabenDer Beirat unterstützt und überwacht den Verwalter. Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung soll er vor dem Beschluss prüfen und mit einer Stellungnahme versehen.
HaftungWer unentgeltlich arbeitet, haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Auffällig: Das Gesetz beschreibt die Aufgaben mit Blick auf den Verwalter. Habt ihr keinen, steht dort nicht, was euer Beirat konkret tun soll. Das müsst ihr selbst festlegen, am besten im Bestellungsbeschluss.

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit oder Streit fragt einen WEG-Anwalt.

Wann ein Beirat in der kleinen WEG Sinn macht

Als Faustregel nach unserer Erfahrung als Eigentümer in kleinen WEGs (keine gesetzliche Vorgabe):

GrößeEinschätzung
2 bis 4 EinheitenMeist überflüssig. Jeder kennt jeden, Entscheidungen fallen gemeinsam. Ein Beirat schafft hier oft nur Rollen, die keiner braucht.
5 bis 6 EinheitenGrenzfall. Sinnvoll, wenn einer die Abrechnung vorprüfen soll oder Eigentümer weit verstreut wohnen.
7 bis 9 EinheitenOft hilfreich. Mehr Meinungen, mehr Abstimmungsbedarf, mehr Vorarbeit vor der Versammlung.

Ein Beirat lohnt sich vor allem, wenn eine dieser Situationen vorliegt:

  • Ihr habt einen Verwalter. Dann hat der Beirat eine klare Rolle: nachfragen, prüfen, gegenhalten. Das ist die Kernaufgabe im Gesetz.
  • Ihr verwaltet selbst und die Arbeit hängt an einer Person. Ein zweiter Kopf, der die Abrechnung gegenliest, senkt das Risiko von Fehlern.
  • Eigentümer wohnen nicht vor Ort. Dann braucht ihr jemanden, der regelmäßig nach dem Rechten sieht und Kontakt hält.

Ein Beirat lohnt sich eher nicht, wenn ihr nur "mehr Mitsprache" wollt. Mitsprache habt ihr als Eigentümer ohnehin in jeder Versammlung.

Ein Beirat in 5 Schritten sauber aufsetzen

  1. Aufgabe benennen. Schreibt auf, wofür ihr den Beirat wollt. Beispiel: "Prüft vor der Versammlung die Jahresabrechnung und gibt eine Stellungnahme ab." Eine Aufgabe reicht für den Anfang.
  2. Größe festlegen. In kleinen WEGs genügen 1 bis 3 Personen. Bei mehreren Mitgliedern bestimmt ihr Vorsitzenden und Stellvertreter, wie es das Gesetz vorsieht.
  3. Per Beschluss bestellen. Nehmt die Wahl als eigenen Tagesordnungspunkt in die Einladung auf. Wie das geht, steht in Erste Eigentümerversammlung. Bei klaren Fällen hilft auch ein Umlaufbeschluss.
  4. Mandat im Beschluss festhalten. Nennt Aufgaben, Laufzeit (z. B. 2 Jahre) und was der Beirat nicht darf. Wichtig: Haltet fest, dass der Beirat Beschlüsse der Eigentümer vorbereitet, aber nicht ersetzt.
  5. Jährlich berichten lassen. Plant in jeder Versammlung 5 Minuten für den Bericht des Beirats ein. Ohne diese Rückkopplung schläft das Amt schnell ein.

Typische Fehler und wie ihr sie vermeidet

Beirat als Ersatz für Verwaltung. Der Beirat unterstützt, er verwaltet nicht. Wenn alle Arbeit bei ihm landet, habt ihr in Wahrheit einen unbezahlten Verwalter.

Unklare Befugnisse. "Der Beirat kümmert sich" ist kein Mandat. Wer darf Rechnungen freigeben? Bis zu welcher Summe? Schreibt es auf.

Keine Dokumentation. Stellungnahmen und Prüfergebnisse gehören in die Ablage, nicht in eine Handynotiz. Wie ihr Unterlagen ordnet, zeigt Dokumente zentral verwalten.

Dauerbestellung ohne Ende. Legt eine Laufzeit fest. So kann jeder nach 2 Jahren ohne Gesichtsverlust aufhören.

Haftungssorge. Viele scheuen das Amt aus Angst vor Haftung. Nach § 29 Abs. 3 WEG haften unentgeltlich tätige Beiratsmitglieder nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das nimmt vielen die Scheu. Ob für euren Fall etwas anderes gilt, klärt im Zweifel ein Anwalt.

Fazit

In kleinen WEGs ist der Beirat ein Werkzeug, kein Muss. Bei 3 oder 4 Einheiten spart ihr euch meist das Amt. Ab 6 oder 7 Einheiten, mit Verwalter oder verstreuten Eigentümern, kann er entlasten. Gebt ihm eine konkrete Aufgabe, eine Laufzeit und einen jährlichen Bericht, dann bleibt er nützlich.

Wer die Rollen in der Gemeinschaft digital abbilden will, findet im Hilfe-Artikel Rollen und Rechte vergeben die Schritte.

Christian Lang

Gründer & Geschäftsführer

Unternehmer und WEG-Eigentümer mit 4 Einheiten. Verantwortet Strategie und Geschäftsentwicklung bei WEGly.

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