TL;DR: Eine kleine WEG braucht nicht automatisch einen Hausmeistervertrag. Erst die tatsächlichen Aufgaben erfassen, dann Eigenleistung, Minijob und Dienstleister vergleichen. Ein klares Leistungsblatt verhindert doppelte Rechnungen und Streit über Zuständigkeiten.
Vorlage zum Download:Leistungsblatt Hausmeister für kleine WEGs (PDF)
- 1Aufgaben erfassen
Wiederkehrende Arbeiten, Störungen und vorhandene Verträge notieren
- 2Modell wählen
Eigenleistung, Beschäftigung und externen Dienst am selben Bedarf messen
- 3Leistung beschreiben
Flächen, Turnus, Vertretung und Grenzen festhalten
- 4Einsätze prüfen
Erledigte Arbeiten und gesonderte Zusätze dokumentieren
„Das macht doch jemand mit“ ist kein Plan
Praxisbeispiel: Die WEG hat 5 Einheiten: Einer zieht die Mülltonnen heraus, eine andere mäht den kleinen Rasen. Wenn im Treppenhaus eine Leuchte ausfällt, weiß niemand, wer den Defekt meldet; nach einem Urlaub bleiben die Tonnen 2 Wochen stehen. Jetzt fällt das Wort Hausmeisterservice, aber niemand kann sagen, was dieser eigentlich übernehmen soll.
Vor einem Angebot lohnt sich eine Bestandsaufnahme. Sammelt 4 Wochen lang alle wiederkehrenden Arbeiten und Störungen. Notiert, wie oft sie anfallen und wer sie derzeit erledigt. Trennung ist wichtig: Regelmäßige Pflege, kleine Kontrollen und organisatorische Aufgaben sind nicht dasselbe wie Reparaturen. Ein Hausmeister ersetzt weder einen Fachbetrieb noch die Entscheidungen der WEG.
Die Eigentümer können nach § 19 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums durch Beschluss regeln. Schaut zuerst in bestehende Verträge und eure Hausordnung. Vielleicht erledigt der Reinigungsdienst das Treppenhaus bereits und der Gärtner die Außenfläche. Ein neuer Pauschalvertrag sollte diese Arbeiten nicht ein zweites Mal berechnen. Eine Aufgabenliste hilft euch beim Sortieren.
Welche Hausmeisteraufgaben gibt es?
Für ein Haus mit 2-9 Einheiten reicht meist eine kurze Aufgabenliste. Schreibt je Aufgabe Häufigkeit, Qualitätsmaßstab und Vertretung dazu.
| Bereich | Wiederkehrende Arbeit | Nicht automatisch enthalten |
|---|---|---|
| Außenbereich | Laub aufnehmen, Wege prüfen, Tonnen bereitstellen | Baumfällung, neue Wege bauen |
| Gebäude | Leuchtmittel kontrollieren, Schäden melden | Elektroinstallation, Leitungen reparieren |
| Reinigung | Treppenhaus nach vereinbartem Turnus säubern | Sonderreinigung nach Bauarbeiten |
| Winter | Wege nach örtlichen Regeln räumen und streuen | Winterbereitschaft ohne ausdrückliche Vereinbarung |
| Organisation | Zugang für Handwerker nach Absprache ermöglichen | Angebote freigeben, Beschlüsse ersetzen |
Bei technischen Anlagen ist „kurz anschauen“ kein Ersatz für eine vorgeschriebene Wartung. Beschreibt genau, was eine Person selbst tun darf und wann ein Fachbetrieb gerufen wird. Besonders bei Elektrik, Heizung und Aufzug sollte kein unklarer Hausmeisterauftrag entstehen.
Prüft zugleich, wie Beschwerden gemeldet werden. Ein Zettel im Flur reicht selten, wenn Eigentümer nicht im Haus wohnen. Eine feste Kontaktperson sammelt Meldungen und entscheidet, ob eine Aufgabe routinemäßig oder dringend ist. Die Aufgabenverwaltung in der WEG beschreibt einen einfachen Ablauf dafür. Auch im Kassenbuch der WEG sollten die Rechnungen auffindbar sein.
Tipp: Fragt euch, ob ihr 3 gut definierte Stunden im Monat oder eine echte Rufbereitschaft braucht. Das sind völlig unterschiedliche Leistungen.
Aufgabeninventur für 2-9 Einheiten
Geht das Gebäude einmal gemeinsam durch. Schreibt nicht nur „Außenanlagen“ auf, sondern Wege, Müllplatz, Rasen und Eingang einzeln. Zu jeder Fläche gehören die erwartete Arbeit und ein prüfbares Ergebnis. „Rasen mähen bei Bedarf“ ist kaum vergleichbar; „Rasen in der Wachstumszeit nach vereinbartem Turnus mähen und Schnittgut entsorgen“ ist deutlich konkreter. Für Winterdienst braucht ihr eine eigene, an die örtlichen Pflichten angepasste Regelung.
Fragt auch nach seltenen Arbeiten: Wer öffnet dem Heizungsbetrieb den Keller? Wer fotografiert einen Feuchteschaden? Wer kümmert sich um Ersatz bei Urlaub? Solche Tätigkeiten können zum Hausmeisterauftrag gehören, müssen aber beschrieben und zeitlich begrenzt sein. Eine einfache Schadensmeldung ist keine Freigabe für eine teure Reparatur. Legt eine Person fest, die notwendige Zusatzaufträge prüft.
Für die erste Inventur reichen vier Spalten: Ort, Aufgabe, Häufigkeit und bisherige Zuständigkeit. Markiert vorhandene Fremdverträge. Wenn Treppenreinigung und Gartenpflege bereits vergeben sind, kann ein weiterer Hausmeisterservice auf Kontrollgänge und Tonnen beschränkt bleiben. Diese Bestandsaufnahme schützt die WEG vor Doppelvergaben.
Die 3 Modelle im Vergleich
- Eigentümer erledigen Aufgaben selbst. Das passt, wenn wenige einfache Arbeiten anfallen und die Beteiligten dauerhaft Zeit haben. Dokumentiert trotzdem die Zuständigkeit. Fragt ausdrücklich, wer bei Urlaub, Krankheit oder Eigentümerwechsel einspringt. Eigenleistung ist keine kostenlose Lösung, wenn sich andere später über ungleiche Belastung streiten.
- Die WEG beschäftigt eine Person. Ein Minijob kann für einen überschaubaren festen Umfang sinnvoll sein. Die Gemeinschaft wird Arbeitgeberin und muss Beschäftigung, Anmeldung, Abgaben, Arbeitszeit, Urlaub und Vertretung sauber organisieren. Die Minijob-Zentrale erklärt, wie WEGs Beschäftigungen einordnen. Eine gelegentliche unentgeltliche Hilfe eines Eigentümers ist nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis; eine fest vereinbarte bezahlte Tätigkeit müsst ihr dagegen prüfen lassen.
- Ein externer Hausmeisterservice übernimmt die Leistungen. Das verringert die eigene Personalverwaltung. Fragt aber, wer tatsächlich zum Haus kommt, wie Ausfälle ersetzt werden und welche Arbeiten gesondert abgerechnet werden. Ein Dienstleister ist nur so gut wie sein konkreter Auftrag.
| Entscheidungskriterium | Eigentümer übernehmen | Minijob | Externer Dienst |
|---|---|---|---|
| Regelmäßige Präsenz | Nur nach Verfügbarkeit | Nach Arbeitsplan | Nach Vertrag |
| Urlaub und Krankheit | Vertretung intern organisieren | Arbeitgeberin organisiert Ersatz | Vertretung vereinbaren |
| Verwaltung | Aufgabenverteilung in der WEG | Anmeldung, Abgaben, Arbeitszeit | Vertrag und Rechnungsprüfung |
| Zusatzarbeiten | Neu verteilen | Arbeitsumfang und Qualifikation prüfen | Preis und Freigabe klären |
Eine Matrix ersetzt keine Entscheidung der Eigentümer. Sie zeigt aber, welche Belastung neben dem Preis anfällt. Bei zwei einfachen Aufgaben kann Eigenleistung vernünftig sein. Wenn eine Person täglich erreichbar sein muss, ist ein monatlicher Kleinstvertrag womöglich nicht die richtige Beschreibung der Leistung. Vergleicht genau den Bedarf, den eure Aufgabenliste zeigt.
Kosten vergleichen, ohne Äpfel mit Birnen zu mischen
Eine pauschale „Hausmeisterkosten pro Einheit“ sagt wenig aus. Ein Garten, 2 Eingänge und Winterdienst verändern den Preis stärker als die Zahl der Wohnungen. Erstellt deshalb für alle Anbieter dasselbe Leistungsblatt. Fragt nach Grundpreis, Einsätzen außerhalb des Plans, Material, Anfahrt, Reaktionszeit und Vertretung. Wenn Eigenleistung mit einem Angebot verglichen wird, zählt auch die Zeit der Eigentümer.
Rechenbeispiel: Ein Angebot enthält 4 Stunden Hausbetreuung im Monat für 180 EUR brutto, ein anderes 2 Stunden für 130 EUR brutto. Der Monatsbetrag des zweiten Angebots ist niedriger; pro vereinbarter Stunde kostet es jedoch 65 EUR statt 45 EUR.
Das ist keine Marktpreisangabe. Die Rechnung entscheidet noch nicht über die Qualität. Sie zeigt nur, warum ihr Umfang und Preis zusammen betrachten müsst.
Lasst offene Tätigkeiten nicht unter „Sonstiges“ verschwinden. Für Rasenpflege ist ein Turnus hilfreich, für Schadensmeldungen eine Reaktionszeit. Legt Vertrag und Angebot gemeinsam ab und setzt einen jährlichen Prüftermin. Für saisonale Aufgaben hilft der Wartungs- und Saisonplan.
Rechenbeispiel für eine WEG mit 4 Einheiten
Rechenbeispiel: Die Gemeinschaft benötigt wöchentlich 1 Stunde für Eingang und Müllplatz sowie monatlich 1 Stunde für den Garten, also zunächst etwa 5 Stunden im Monat. Ein Dienstleister bietet dafür fiktiv 250 EUR brutto als Grundpreis an; ein zweites Angebot nennt 38 EUR je Stunde plus 35 EUR Anfahrt je Besuch. Bei 4 wöchentlichen Besuchen wären das 190 EUR Arbeitszeit plus 140 EUR Anfahrt, also 330 EUR; die Beträge sind nur Rechenwerte, keine Marktpreise.
Jetzt prüft die WEG, ob der Grundpreis Winterdienst, Material oder Vertretung enthält. Fehlen diese Positionen in beiden Angeboten, sind 250 und 330 EUR noch nicht vergleichbar. Teilt für die interne Planung den Jahresgesamtpreis durch zwölf Monate und vier Einheiten. So wird der erwartete Hausgeldanteil sichtbar, ohne einen fremden „Preis pro Einheit“ auf euer Gebäude zu übertragen.
Auch Eigenleistung hat einen Aufwand. Wenn ein Eigentümer die fünf Stunden übernimmt, braucht die Gemeinschaft eine verlässliche Regel bei Ausfall. Eine bezahlte regelmäßige Leistung wirft zusätzlich Fragen zu Beschäftigung und Abgaben auf. Holt dafür die passende Einordnung ein, bevor ihr einen scheinbar einfachen Betrag zusagt.
Hausmeisterkosten und Mieter: sauber trennen
Eigentümer tragen die Kosten der Gemeinschaft nach dem dort geltenden Schlüssel. Ein vermietender Eigentümer darf daraus nicht automatisch die gesamte Hausmeisterrechnung an Mieter weitergeben. § 556 BGB verlangt eine Vereinbarung über Betriebskosten. § 2 Nr. 14 BetrKV nimmt ausdrücklich Anteile für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung aus den Hauswartkosten aus.
- Regelmäßig: Eine Person reinigt den Eingang und kontrolliert die Mülltonnen.
- In derselben Woche: Sie repariert ein defektes Geländer und schreibt Einladungen zur Eigentümerversammlung.
- Für die Mietabrechnung: Tätigkeiten und Kostenanteile müssen unterscheidbar sein; eine einzige Zeile „Hausmeister 900 EUR“ kann diese Trennung nicht leisten. Verhindert Doppelansätze, wenn die Person Leistungen erbringt, die andernfalls schon als Reinigung oder Gartenpflege erfasst sind.
Das ist keine Rechtsberatung. Bei strittigen Mietverträgen, Arbeitsverhältnissen oder Kostenverteilungen holt fachlichen Rat ein.
Leistungsnachweis für die spätere Abrechnung
Vereinbart mit dem Hausmeisterservice kurze, verständliche Einträge je Einsatz: Datum, Tätigkeit, Fläche, Zeit und besondere Meldung. Bei Pauschalen genügt ein Nachweis der vereinbarten Arbeiten plus gesonderter Beleg für Zusätze. Reparaturen und Verwaltungsarbeiten müssen separat erkennbar bleiben. Das erleichtert sowohl die Rechnungsprüfung der WEG als auch die Abgrenzung in einer Mietabrechnung.
Ein Eigentümer vermietet seine Wohnung, ein anderer wohnt selbst darin. Beide tragen zunächst die Gemeinschaftskosten nach den Regeln der WEG. Nur der vermietende Eigentümer prüft zusätzlich seinen Mietvertrag und die Betriebskostenverordnung. Diese zwei Abrechnungswege sollten nicht vermischt werden. Die WEG muss die tatsächlichen Leistungen sauber dokumentieren; welche Anteile der Vermieter weitergeben darf, ist eine weitere Frage.
In 5 Schritten zum passenden Auftrag
- Arbeiten sammeln. Erfasst wiederkehrende Aufgaben, Störungen und vorhandene Verträge.
- Umfang festlegen. Notiert Flächen, Turnus, Qualität, Material und Grenzen der Tätigkeit.
- Modelle prüfen. Vergleicht Eigenleistung, Beschäftigung und Dienstleister mit Vertretung und Aufwand.
- Gleiche Angebote einholen. Fragt Anbieter mit demselben Leistungsblatt an und haltet Zusatzkosten fest.
- Leistung prüfen. Legt einen Ansprechpartner, einen Meldeweg und einen jährlichen Vertragstermin fest.
Eine WEG kann auch mischen: Eigentümer übernehmen die Tonnen, eine Firma reinigt und ein Fachbetrieb wartet die Heizung. Hauptsache, jede Aufgabe hat genau einen verlässlichen Weg vom Bedarf zur Erledigung.
Muster für eine kurze Leistungsbeschreibung
Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Mülltonnen am vereinbarten Abfuhrtag und die Reinigung des Eingangs alle zwei Wochen. Schäden am Gemeinschaftseigentum werden der benannten Kontaktperson mit Foto gemeldet. Reparaturen, Materialkäufe und zusätzliche Einsätze benötigen eine gesonderte Freigabe. Der Dienstleister benennt eine Vertretung für Urlaub und Krankheit und dokumentiert jeden Einsatz.
Ergänzt zum Muster die Flächen, Uhrzeiten, Preise und eine Regel für Reklamationen. Ein Satz wie „alle üblichen Hausmeisterarbeiten“ lässt offen, ob Gartenpflege, Winterdienst oder Rufbereitschaft enthalten sind. Je kleiner die WEG, desto wichtiger ist eine verständliche Abgrenzung, weil meist keine hauptberufliche Verwaltung jeden Einsatz begleitet.
Prüft den Auftrag nach dem ersten Quartal anhand der tatsächlichen Einsätze. Fehlen Leistungen, passt den Umfang gemeinsam an. Fallen Aufgaben dauerhaft weg, reduziert den Vertrag statt für eine historische Liste weiterzuzahlen. Haltet die Entscheidung im Beschluss oder Protokoll fest, damit auch neue Eigentümer sie nachvollziehen können.
Fazit
Der richtige Hausmeisterservice beginnt mit einer Aufgabenliste, nicht mit einem Stundensatz. Für kleine WEGs zählt, ob jemand erreichbar ist, sauber dokumentiert und bei Ausfall vertreten wird. Trennung der Leistungen spart spätere Diskussionen über Rechnungen und Umlage.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben darf ein Hausmeister übernehmen? Das hängt vom Vertrag und von der Qualifikation ab. Regelmäßige Reinigung, einfache Pflege und Schadensmeldungen können dazugehören. Facharbeiten an technischen Anlagen sollten nur entsprechend qualifizierte Betriebe ausführen. Beschlüsse und Entscheidungen der Eigentümer ersetzt ein Hausmeister nicht.
Lohnt sich ein Minijob für eine kleine WEG? Ein Minijob kann passen, wenn eine feste Person regelmäßig wenige klar beschriebene Arbeiten übernimmt. Die WEG muss Arbeitgeberpflichten, Anmeldung, Abgaben, Urlaub und Vertretung einplanen. Vergleicht diese Arbeit mit einem externen Angebot, bevor ihr euch entscheidet. Eine feste Vertretung für Krankheit und Urlaub gehört in die Kalkulation.
Sind Hausmeisterkosten auf Mieter umlegbar? Laufende Hauswartleistungen können bei entsprechender Mietvereinbarung Betriebskosten sein. § 2 Nr. 14 BetrKV schließt unter anderem Reparaturen und Verwaltung aus. Trennt diese Anteile nachvollziehbar und rechnet dieselbe Arbeit nicht zusätzlich als Reinigung oder Gartenpflege ab. Auf dem Leistungsnachweis sollten regelmäßige Pflege und einmalige Reparaturen getrennt stehen.
Was muss im Hausmeistervertrag stehen? Beschreibt die Flächen und Aufgaben, den Turnus, die Arbeitszeiten, die Reaktion auf Störungen, Material und Zusatzpreise. Nennt eine Vertretung und eine Kontaktperson. Ein kurzer präziser Vertrag hilft mehr als eine lange Liste allgemeiner Versprechen. Beschreibt auch, wer Schäden meldet und wer kostenpflichtige Zusatzaufträge freigeben darf.
Kann ein Eigentümer Hausmeisteraufgaben für die WEG übernehmen? Ja, einfache Aufgaben können Eigentümer selbst organisieren. Legt Umfang, Turnus und Vertretung gemeinsam fest. Sobald regelmäßig Geld für die Arbeit fließt, darf die Gemeinschaft die Einordnung als Beschäftigung oder Auftrag nicht überspringen. Die Minijob-Zentrale beschreibt die Unterschiede zwischen unentgeltlicher Mithilfe und bezahlter Tätigkeit. Bei Zweifeln solltet ihr die konkrete Gestaltung prüfen lassen.
Wie vergleicht eine kleine WEG Hausmeisterangebote? Gebt allen Anbietern dieselbe Flächen- und Aufgabenliste. Vergleicht neben dem Bruttopreis die geplanten Stunden, Anfahrt, Material, Winterdienst, Erreichbarkeit und Vertretung. Trennt Pauschale und Zusatzleistungen. Legt fest, wer Arbeiten abnimmt und wer Mehrkosten freigibt. Ein günstiger Monatsbetrag hilft wenig, wenn regelmäßige Arbeiten fehlen und später einzeln berechnet werden.
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André Köbel
Gründer & Geschäftsführer
Entwickler und WEG-Eigentümer mit 3 Einheiten. Hat WEGly aus eigener Frustration mit der Verwaltung entwickelt.


