Zum Inhalt springen
Zurück zum Blog

Hausgeld-Rückstände: Freundlich, aber klar

Ein Eigentümer zahlt kein Hausgeld mehr. Wie ihr Rückstände früh erkennt, das Gespräch führt, schriftlich erinnert, Raten sauber festhaltet und wann ein Beschluss oder Anwalt nötig wird.

Aktualisiert 6 Min. LesezeitFinanzen

TL;DR: Bleibt das Hausgeld aus, hilft ein fester Ablauf: früh erkennen, persönlich ansprechen, schriftlich erinnern, Vereinbarungen festhalten. Erst wenn das nicht greift, braucht ihr einen Beschluss und rechtlichen Rat. So bleibt die Stimmung gut und die Kasse gedeckt.


Warum Rückstände in kleinen WEGs so heikel sind

Ihr seid 5 Einheiten. Das Hausgeld liegt bei 250 EUR pro Monat und Einheit. Eine Partei zahlt seit 3 Monaten nicht. Das sind 750 EUR, die in der Kasse fehlen. Die Rechnung vom Hausmeister und die Versicherung werden trotzdem fällig.

In einer großen Anlage fällt das kaum auf. In kleinen WEGs fehlen 20 % der Einnahmen, sobald eine von 5 Parteien ausfällt. Die Gemeinschaft muss die Lücke aus der Erhaltungsrücklage stopfen oder Rechnungen schieben. Beides ist keine Dauerlösung.

Dazu kommt das Menschliche. Man kennt sich, man trifft sich im Treppenhaus. Deshalb schiebt fast jeder das Thema vor sich her. Das ist verständlich, macht die Sache aber schlimmer. Je länger ihr wartet, desto höher der Betrag und desto peinlicher das Gespräch.

Wie ihr Streit generell klein haltet, steht in Konflikte in der WEG entschärfen. Hier geht es um den konkreten Fall: Geld fehlt.

Die 5 Schritte im Überblick

SchrittWasWann
1Rückstand erkennen und belegenSpätestens 1 Woche nach Fälligkeit
2Persönliches GesprächInnerhalb von 2 Wochen
3Schriftliche Erinnerung mit FristWenn das Gespräch nichts bringt
4Ratenzahlung schriftlich festhaltenWenn der Eigentümer zahlen will, aber nicht auf einmal kann
5Beschluss und AnwaltWenn Frist und Raten ohne Ergebnis bleiben

Schritt 1: Rückstände früh erkennen

Ihr könnt nur auf Rückstände reagieren, die ihr seht. Gleicht deshalb jeden Monat die Zahlungseingänge mit dem Wirtschaftsplan ab. Wie ihr das aufsetzt, zeigt Kassenbuch führen.

Prüft dabei 3 Dinge:

  • Betrag: Stimmt die Höhe mit dem beschlossenen Vorschuss überein? Manchmal wurde nach einer Anpassung einfach der alte Betrag überwiesen.
  • Datum: Wann ist das Hausgeld laut Beschluss fällig? Die Fälligkeit können die Eigentümer nach § 28 Abs. 3 WEG per Beschluss festlegen.
  • Zuordnung: Ist die Zahlung der richtigen Einheit zugeordnet? Ein Zahlendreher im Verwendungszweck sieht von außen aus wie ein Rückstand.

Erst wenn diese Punkte stimmen, sprecht ihr jemanden an. Nichts ist peinlicher als eine Mahnung wegen einer Zahlung, die längst eingegangen ist.

Schritt 2: Das Gespräch suchen

Fragt zuerst, statt zu fordern. Hinter einem Rückstand steckt oft keine böse Absicht: ein Dauerauftrag, der nach einem Bankwechsel nicht umgezogen ist, eine Rechnung im Urlaub übersehen, oder eine echte finanzielle Notlage.

Ein guter Einstieg: "Mir ist aufgefallen, dass das Hausgeld für Mai und Juni noch nicht bei uns angekommen ist. Ist da etwas schiefgelaufen?" Das ist ehrlich, ohne Vorwurf und lässt dem anderen den Ausweg, sich zu erklären.

Wer sollte das Gespräch führen? Am besten führt es die Person mit dem besten Draht zum Eigentümer. Haltet danach kurz fest, was besprochen wurde: Datum, Ergebnis, Zusage. Eine 2-Zeilen-Notiz reicht.

Schritt 3: Schriftlich erinnern

Hilft das Gespräch nicht, folgt die schriftliche Erinnerung. Sie ist nicht unfreundlich, sondern schafft Klarheit für beide Seiten. Ein Rechtshinweis dazu: Nach § 286 Abs. 1 BGB gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er auf eine Mahnung nicht leistet, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt. Ohne Mahnung geht es nur in bestimmten Fällen, etwa wenn die Zahlung nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Eine schriftliche Erinnerung mit Frist ist deshalb in jedem Fall sinnvoll, weil ihr später belegen könnt, wann ihr was gefordert habt.

Dieses Muster könnt ihr anpassen:

Verschickt es so, dass ihr den Zugang belegen könnt, bei höheren Beträgen auch per Einschreiben. Eine reine E-Mail kann reichen, wenn ihr sicher seid, dass sie ankommt.

Schritt 4: Ratenzahlung festhalten

Manchmal kann jemand nicht auf einmal zahlen. Eine Ratenvereinbarung ist dann besser als ein Rechtsstreit, aber nur, wenn sie schriftlich ist. Haltet fest:

  1. Gesamtbetrag des Rückstands mit Aufschlüsselung nach Monaten.
  2. Höhe und Termine der Raten. Zum Beispiel 3 Raten à 167 EUR jeweils zum 1. des Monats.
  3. Laufendes Hausgeld: Es muss zusätzlich pünktlich gezahlt werden. Sonst wächst der Rückstand weiter.
  4. Folge bei verpasster Rate: Zum Beispiel, dass der Restbetrag sofort fällig wird.

Beide Seiten bestätigen das in Textform. Wichtig: Ob die Gemeinschaft eine Stundung allein zusagen darf oder die Eigentümer darüber beschließen müssen, hängt von Teilungserklärung und Beschlusslage ab. Klärt das vorher, damit die Raten nicht später angefochten werden. Bei größeren Summen lohnt der Beschluss in der Versammlung, wie in Mehrheiten in der WEG beschrieben.

Schritt 5: Wann Beschluss und Anwalt nötig werden

Zahlt der Eigentümer trotz Erinnerung und Frist nicht und meldet sich auch nicht, ist die gütliche Phase vorbei. Die Zahlungspflicht selbst ergibt sich aus den beschlossenen Vorschüssen (§ 28 Abs. 1 WEG). Wie die Gemeinschaft den Anspruch durchsetzt, ist eine Rechtsfrage mit Fristen und Formalien.

Das solltet ihr dann tun:

  • Rückstand und bisherige Schritte dokumentieren. Gespräch, Erinnerung, Fristen, Antworten.
  • In der Versammlung oder per Umlaufbeschluss entscheiden, wie die Gemeinschaft vorgeht und wer sie vertritt.
  • Einen auf WEG-Recht spezialisierten Anwalt fragen. Er sagt euch, welcher Weg zu eurer Situation passt. Das ist keine Rechtsberatung von uns, sondern der Punkt, an dem ihr sie braucht.

Vorher keine Abkürzungen: kein Aushang mit Namen im Treppenhaus, keine Nachricht in der Hausgruppe. Das ist datenschutzrechtlich heikel und vergiftet die Stimmung.

Häufige Fehler

Zu lange warten. Aus 1 Monat werden 6. Dann ist der Betrag so hoch, dass Raten kaum noch machbar sind.

Unterschiedliche Maßstäbe. Wer bei Nachbar A sofort mahnt und bei Nachbar B wegsieht, schafft Streit. Legt vorher fest, ab wann ihr ansprecht, und haltet euch an alle gleich.

Fazit

Rückstände sind selten böse Absicht, aber immer ein Risiko für die Kasse. Mit monatlichem Abgleich, einem ehrlichen Gespräch und einer klaren schriftlichen Erinnerung löst ihr die meisten Fälle ohne Anwalt. Wird es ernst, braucht ihr einen Beschluss und fachlichen Rat. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Christian Lang

Gründer & Geschäftsführer

Unternehmer und WEG-Eigentümer mit 4 Einheiten. Verantwortet Strategie und Geschäftsentwicklung bei WEGly.

Eure WEG verdient bessere Verwaltung.

14 Tage kostenlos. Keine Kreditkarte. Ab 7 EUR pro Einheit (Jahresvertrag).

Keine Kreditkarte erforderlich
80+ Einheiten verwaltet