TL;DR: Eine aktuelle Eigentümerliste ist die Grundlage jeder WEG-Verwaltung. Sie bestimmt, wer Stimmrecht hat, wer Hausgeld zahlt und wer benachrichtigt werden muss. Ohne sie läuft nichts.
Wer ist eigentlich Eigentümer?
Klingt nach einer einfachen Frage. In der Praxis ist sie es nicht immer. Eigentümer wechseln: durch Kauf, Schenkung, Erbschaft. Manchmal erfährt die WEG davon mit Verzögerung von Wochen oder Monaten. Adressen ändern sich. Manche Eigentümer sind schwer erreichbar, weil sie im Ausland wohnen oder ihre Wohnungen vermieten und keine Weiterleitungsadresse angegeben haben.
Trotzdem muss die WEG jeden Eigentümer kennen. Denn jede Einladung zur Eigentümerversammlung, jede Hausgeldabrechnung und jede Abstimmung hängt von der Eigentümerliste ab.
Eine 7-Einheiten-WEG in München hatte 2 Jahre lang Einladungen an eine veraltete Adresse geschickt. Der betroffene Eigentümer hatte die Einheit verkauft, aber die WEG hatte es nicht erfahren. Ergebnis: Der neue Eigentümer hatte an keiner Versammlung teilgenommen, wusste nicht, was beschlossen worden war, und war entsprechend überrascht, als die erste Hausgeld-Abrechnung kam.
Was eine Eigentümerliste enthalten muss
Eine vollständige Eigentümerliste für die WEG enthält für jede Einheit:
- Name und Anschrift des Eigentümers (Postadresse für formale Zustellungen, nicht die Wohnungsadresse, wenn der Eigentümer nicht vor Ort wohnt)
- E-Mail-Adresse (für digitale Kommunikation, wenn der Eigentümer dem zugestimmt hat)
- Miteigentumsanteil (MEA) laut Teilungserklärung (in Bruch oder Tausendstel)
- Einheitenbezeichnung (z. B. "Einheit 3, 2. OG links", laut Aufteilungsplan)
- Telefonnummer (optional, aber praktisch für dringende Situationen)
- Bankverbindung (für Hausgeldeinzüge per SEPA-Lastschrift, wenn die WEG so arbeitet)
Der Miteigentumsanteil bestimmt das Stimmgewicht bei Beschlüssen nach dem Wertprinzip und die Aufteilung der Gemeinschaftskosten. Er steht in der Teilungserklärung und ändert sich nicht, außer durch eine Änderung der Teilungserklärung selbst.
Rollen in der WEG: Wer macht was?
Nicht alle Eigentümer haben dieselbe Funktion. Für eine funktionierende Selbstverwaltung müssen die Rollen klar verteilt sein.
| Rolle | Rechtsgrundlage | Aufgaben | Entscheidungsbefugnis |
|---|---|---|---|
| Eigentümer | §18 WEG | Abstimmung, Hausgeld zahlen, Einsichtsrecht | Nur in der Versammlung |
| Beirat | §29 WEG | Verwaltung überwachen, Ausgaben genehmigen | Im Budgetrahmen (z. B. bis 2.000 EUR) |
| Beiratsvorsitzender | §26 WEG | Versammlung leiten, Dienstleister koordinieren | Wie Beirat + Vertretung nach außen |
| Selbstverwaltender Eigentümer | Beschluss | Organisatorische Gesamtverantwortung | Per Beschluss definiert |
Eigentümer: Die Grundrolle. Stimmberechtigt in der Eigentümerversammlung, hausgeldpflichtig, informationsberechtigt. Jeder Eigentümer hat das Recht auf Einsicht in alle WEG-relevanten Dokumente (§18 WEG). Wie die Online-Abstimmungen und das Umlaufverfahren das Stimmrecht konkret abbilden, erklärt ein eigener Artikel.
Beirat (Verwaltungsbeirat): Gewählt durch die Eigentümerversammlung nach §29 WEG. Überwacht die Verwaltung, genehmigt Ausgaben im Rahmen des Budgets, vertritt die WEG gegenüber Dritten. In kleinen WEGs oft 1-3 Personen. Der Beirat hat keine Entscheidungsbefugnis für große Maßnahmen, aber oft einen Rahmen (z. B. "bis 2.000 EUR ohne Versammlungsbeschluss").
Beiratsvorsitzender: Führt den Beirat, leitet oft die Versammlung, ist Ansprechpartner für Dienstleister und Behörden. In vielen kleinen WEGs ist das die Person, die den größten Teil der tatsächlichen Verwaltungsarbeit trägt.
Selbstverwaltender Eigentümer: In WEGs ohne externen Verwalter übernimmt oft eine Person die organisatorische Gesamtverantwortung, informell oder durch Beschluss. Diese Rolle muss klar definiert sein, sonst entsteht Unklarheit darüber, wer für was zuständig ist.
Wenn Eigentümer wechseln: Der Prozess
Eigentumsübertragungen werden beim Grundbuchamt eingetragen. Die WEG erfährt davon nicht automatisch. In der Praxis informiert entweder der Notar (manchmal) oder der neue Eigentümer meldet sich selbst (manchmal). Manchmal erfährt die WEG es gar nicht, bis eine Einladung an die falsche Adresse geht.
Legt einen klaren Prozess fest:
- Neuer Eigentümer wird beim ersten Kontakt um seine Kontaktdaten gebeten
- Ihr schickt ihm die wichtigsten WEG-Dokumente: Hausordnung, letztes Protokoll, aktueller Wirtschaftsplan
- Ihr tragt ihn in eure Eigentümerliste ein und entfernt den Vorgänger
- Ihr informiert ihn über das laufende Wirtschaftsjahr: Hausgeld-Höhe, Zahlungsweise, nächste Versammlung
- Ihr prüft, ob Hausgeld-Rückstände vom Vorgänger bestehen, und klärt die Zuständigkeit
Der frühere Eigentümer verliert ab dem Eigentumsübergang das Stimmrecht, auch wenn die Hausgeldabrechnung noch aussteht. Hausgeld-Rückstände des Vorgängers können unter Umständen auf den Erwerber übergehen, das ist ein Fall für den Rechtsanwalt wenn es streitig wird.
MEA richtig erfassen und nutzen
Der Miteigentumsanteil ist die Grundlage für viele Berechnungen in der WEG. Ihr braucht ihn für:
- Die Hausgeldabrechnung: Welcher Anteil der Gemeinschaftskosten trägt welcher Eigentümer?
- Abstimmungen nach dem Wertprinzip: Wie viel Stimmkraft hat jeder Eigentümer?
- Beschlussfähigkeit prüfen: Mehr als die Hälfte der MEA muss vertreten sein
Die MEA stehen in der Teilungserklärung, meist als Bruch oder in Tausendstel. Eine Einheit mit 350/1000 MEA trägt 35% der nach MEA umzulegenden Kosten und hat 35% der Stimmkraft bei Wertprinzip-Beschlüssen.
Datenschutz bei Eigentümerdaten
Eigentümerdaten sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Das hat praktische Konsequenzen:
- Ihr dürft sie nur für WEG-Zwecke verwenden, nicht für andere Zwecke weitergeben
- Jeder Eigentümer hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten
- Ihr braucht eine Rechtsgrundlage für die Speicherung (die WEG-Verwaltung ist diese Grundlage)
- Eigentümerdaten gehören nicht in die WEG-WhatsApp-Gruppe, die alle lesen können
In der Praxis: Schickt keine vollständige Eigentümerliste mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen an alle, wenn ein einzelner Eigentümer den Kontakt zu einem anderen sucht. Vermittelt den Kontakt direkt.
Fazit
Eine aktuelle, vollständige Eigentümerliste ist keine Verwaltungsbürokratie. Sie ist das Fundament. Ohne sie können keine Einladungen verschickt, keine Abstimmungen korrekt durchgeführt und keine Abrechnungen erstellt werden. Wer sie vernachlässigt, baut auf Sand.
Wie ihr Eigentümer in WEGly anlegt und verwaltet, zeigt der Hilfe-Artikel Eigentümer verwalten. Die Zuordnung von Einheiten erklärt Eigentümer und Einheiten zuordnen. Alle Organisationsfunktionen findet ihr auf der Funktionen-Seite.
WEGly-Tipp: In WEGly verwaltet ihr Eigentümer, Einheiten und Miteigentumsanteile strukturiert. Beim Eigentümerwechsel aktualisiert ihr die Liste in wenigen Minuten, und alle Abrechnungen und Abstimmungen nutzen automatisch die aktuellen Daten. Jetzt ausprobieren →
Christian Lang
Gründer & Geschäftsführer
Unternehmer und WEG-Eigentümer mit 4 Einheiten. Verantwortet Strategie und Geschäftsentwicklung bei WEGly.


